Infos zu meldepflichtigen Erkrankungen
Trotz aller Bemühungen lassen sich einzelne Erkrankungen nicht verhindert. Damit die Übertragung so gering wie möglich gehalten werden kann, bitten wir alle Eltern gemäß § 34 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes zu handeln. Demnach sind Sie als Sorgeberechtigte verpflichtet, folgende übertragbare Infektionen und Krankheiten der Kinder zu melden, wie zum Beispiel:
- Covid-19
- Röteln
- Krätze
- Kopfläuse
- Diphtherie
- Masern
- Cholera
- Typhus
- Mumps
- Scharlach
- Keuchhusten
- Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
- Meningokokken-Infektion
- Windpocken
- Hepatitis A
- Ruhr
- Tuberkulose
- andere ansteckende Krankheiten
Weitere Informationen können Sie den aufgeführten Dateien entnehmen. Das Gesundheitsamt gibt Ihnen bei Unsicherheiten konkrete Antworten auf Ihre Fragen.
- Infos zu Wurmerkrankungen finden Sie hier auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.