Infos zu meldepflichtigen Erkrankungen

Trotz aller Bemühungen lassen sich einzelne Erkrankungen nicht verhindert. Damit die Übertragung so gering wie möglich gehalten werden kann, bitten wir alle Eltern gemäß § 34 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes zu handeln. Demnach sind Sie als Sorgeberechtigte verpflichtet, folgende übertragbare Infektionen und Krankheiten der Kinder zu melden, wie zum Beispiel:

  • Covid-19
  • Röteln
  • Krätze
  • Kopfläuse
  • Diphtherie
  • Masern
  • Cholera
  • Typhus
  • Mumps
  • Scharlach
  • Keuchhusten
  • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
  • Meningokokken-Infektion
  • Windpocken
  • Hepatitis A
  • Ruhr
  • Tuberkulose
  • andere ansteckende Krankheiten

Weitere Informationen können Sie den aufgeführten Dateien entnehmen. Das Gesundheitsamt gibt Ihnen bei Unsicherheiten konkrete Antworten auf Ihre Fragen.